Rechtliche Informationen · Stand 31.08.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verkauf, Reparatur, Wartung und Umbau von Controllern, Konsolen und Zubehör.
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- 1. Anbieter und Geltungsbereich
- 2. Anfrage und Vertragsschluss
- 3. Leistungsumfang und Preise
- 4. Diagnose und starke Verschmutzung
- 5. Vorschäden und zusätzliche Probleme
- 6. Bearbeitung, Abnahme und Zahlung
- 7. Abgabe und Versand
- 8. Gesetzliche Mängelrechte
- 9. Freiwillige Garantie und Beanstandungen
- 10. Dokumentation
- 11. Nicht abgeholte Geräte
- 12. Widerrufsrecht und Haftung
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist Jan Michael Rischpeter, 2nd Wind Controller (Einzelunternehmen), Hunsrückweg 5, 65439 Flörsheim, Deutschland; E-Mail: 2ndwind.tech@gmail.com; Telefon: 015732568293.
Diese Bedingungen gelten bei entsprechender Einbeziehung für Verträge über Waren und Reparatur-, Wartungs- oder Umbauleistungen. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Webseite mit ihren Produktkonfigurationen dient der Information und Kontaktaufnahme. Die Auswahl einer Variante löst keine Bestellung und keinen automatischen Vertragsschluss aus. Eine formlose Anfrage genügt; das Auftragsblatt ist freiwillig.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Seiten verbindlich über Ware beziehungsweise Leistung und den Preis oder vereinbarten Preisrahmen einigen. Nach entsprechender vorheriger Absprache kann die Einsendung oder persönliche Abgabe die Annahme des angebotenen Reparaturauftrags darstellen. Eine frühere verbindliche Einigung bleibt maßgeblich. Eine unaufgeforderte Einsendung allein erteilt keinen unbegrenzten Reparaturauftrag.
Ist die Fehlerursache unklar, wird zunächst ein Diagnoseauftrag mit vorheriger Kosteninformation vereinbart. Ein Warenkauf wird nach Abstimmung über die konkrete Ware, Zustand, Ausstattung, Gesamtpreis und Versand verbindlich vereinbart. Vertragssprache ist Deutsch. Absprachen und übermittelte Unterlagen sollten gespeichert werden; ein Online-Kundenkonto zum Abruf besteht nicht.
3. Leistungsumfang und Preise
Preise beziehen sich auf die beschriebene Gerätevariante und den vereinbarten Leistungsumfang. Schadensumfang, Zustand, Umbauten und frühere Reparaturversuche können den Aufwand beeinflussen. Manche Umstände sind erst nach Öffnung und Prüfung erkennbar.
Zusätzlicher Arbeits- oder Materialbedarf und daraus entstehende Mehrkosten werden vorab mitgeteilt. Zusatzarbeiten oder die Überschreitung eines vereinbarten Preisrahmens erfolgen nur nach Zustimmung. Ohne Zustimmung wird ausschließlich der vereinbarte Auftrag ausgeführt, soweit dies technisch sinnvoll möglich ist; andernfalls wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis bleibt für den vereinbarten Umfang verbindlich.
Alle Preise werden in Euro angegeben. Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben. Versandkosten werden zusätzlich vor Vertragsschluss mitgeteilt.
4. Diagnose und starke Verschmutzung
Bei Standard-Controllern beträgt die Diagnosegebühr je nach vereinbartem Aufwand regelmäßig 5 bis 15 Euro; für die Öffnung fallen mindestens 5 Euro an. Bei Mod- oder Pro-Controllern wird ein gegebenenfalls höherer Betrag vorher abgestimmt. Für PS5-Konsolen beträgt die Diagnosegebühr 30 Euro. Bei Durchführung der Reparatur entfällt die Diagnosegebühr als gesonderter Posten.
Nur bei stark verschmutzten Geräten kann nach vorheriger Rückmeldung und Zustimmung eine Reinigungspauschale von 5 Euro pro Gerät berechnet werden. Gelöste Ablagerungen können sich beim Öffnen oder Transport neu verteilen und Kontaktprobleme verursachen. Normale Gebrauchsspuren lösen die Pauschale nicht aus.
5. Vorschäden und zusätzliche Probleme
Bekannte Vorschäden, eigene Öffnungen und frühere Reparaturversuche sollen vor der Bearbeitung angegeben werden. Die Annahme solcher Geräte ist nach Prüfung möglich; Umfang und möglicher Mehraufwand werden abgestimmt.
Erkannte weitere Mängel oder Wartungsbedarfe werden mitgeteilt. Nicht beauftragte Maßnahmen werden nicht ausgeführt und verbleibende Einschränkungen dokumentiert. Ein bekanntes, nicht mitbeauftragtes Problem stellt für sich genommen keinen Mangel der ordnungsgemäß ausgeführten anderen Arbeit dar. Die gesetzlichen Rechte bezüglich der beauftragten Leistung bleiben unberührt.
6. Bearbeitung, Abnahme und Zahlung
Stickdrift-Reparaturen sind in der Regel am nächsten Werktag nach Geräteeingang wieder abhol- oder versandbereit, sofern Rückfragen geklärt sind, die benötigten Teile vorliegen und die Zahlung eingegangen ist. Dies ist keine Garantie für jeden Auftrag. Bei anderen Reparaturen, Umbauten oder Teilebestellungen werden Bearbeitungs- und Lieferzeiten individuell abgestimmt.
Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung per PayPal, Banküberweisung oder bar bei Abholung. Bei Reparaturleistungen richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere der Abnahme, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine Fertigstellungsmitteilung allein ersetzt die Abnahme nicht. Übergabe beziehungsweise Rückversand erfolgt nach der vereinbarten Zahlung; die gesetzlichen Regeln zur Abnahme bleiben gewahrt.
7. Abgabe und Versand
Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt. Einsendungen erfolgen an die oben genannte Anschrift. Das Gerät sollte in einem stabilen Karton ausreichend gepolstert sein; Zubehör wird nur benötigt, soweit dies vorher vereinbart ist. Kontaktdaten, Rücksendeadresse und Fehlerbeschreibung ermöglichen die Zuordnung.
Versand erfolgt mit DHL oder Hermes. Kosten richten sich nach Größe, Gewicht und vereinbarter Versandart und werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Beim Verbrauchsgüterkauf geht das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen empfangsberechtigten Dritten über; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
8. Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Neuware beträgt die reguläre Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung. Bei Gebrauchtware wird eine Verkürzung auf ein Jahr nur wirksam, wenn der Verbraucher vor seiner Vertragserklärung eigens informiert und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Ein Hinweis auf der Webseite oder diese AGB allein ersetzt diese Vereinbarung nicht. Ohne wirksame Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist.
Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Regeln des Werkvertragsrechts. Diese AGB verkürzen die gesetzliche Verjährung für Reparaturen nicht. Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für Schadensersatz, Arglist, Garantien und die Beweislast, bleiben unberührt.
Normale gebrauchsbedingte Abnutzung begründet für sich genommen keinen Mängelanspruch. Vorzeitiger Verschleiß durch Material-, Fertigungs- oder Einbaufehler kann dagegen einen Mangel darstellen. Maßgeblich sind das konkrete Schadensbild, der Bauteilzustand und die zu erwartende Haltbarkeit. Spielstunden oder ein ausgefallener Drucktaster allein beweisen keinen normalen Verschleiß.
9. Freiwillige Garantie und Beanstandungen
Für entsprechend angebotene Umbauten gilt zusätzlich die gesondert beschriebene freiwillige 30-Tage-Garantie auf die umgebauten Komponenten. Sie ist keine Garantie für sämtliche Teile des Geräts und schränkt die unentgeltlichen gesetzlichen Mängelrechte nicht ein. Die Garantiebestimmungen werden separat bereitgestellt.
Bei einer Beanstandung wird um vorherige Kontaktaufnahme mit Fehlerbeschreibung gebeten, um Prüfung und gegebenenfalls Einsendung abzustimmen. Das Gerät sollte bis dahin nicht verändert werden. Nachträgliche Schäden durch unsachgemäßes Öffnen oder fremde Reparaturen sind nicht als ursprüngliche Mängel zu behandeln; bloßes Öffnen bewirkt jedoch keinen pauschalen Verlust gesetzlicher Rechte.
Bei einem gedeckten Garantiefall oder berechtigten gesetzlichen Mängelanspruch werden notwendige Hin- und Rücksendekosten übernommen. Ein Versandlabel kann nach Klärung von Außenmaßen und Gesamtgewicht bereitgestellt werden. Alternativ können erforderliche Kosten nach Absprache erstattet werden. Gesetzliche Vorschussansprüche bleiben unberührt. Unabhängige zusätzliche Reparaturen werden gesondert vereinbart; bereits für die Nachbesserung erforderliche Versandkosten werden dadurch nicht zusätzlich berechnet.
10. Dokumentation
Festgestellte Auffälligkeiten, erkennbare Vorschäden, Besonderheiten und durchgeführte Arbeiten werden hauptsächlich schriftlich im Auftrags- beziehungsweise Endprotokoll festgehalten. Geräteseriennummer, Seriennummer der Gehäuserückseite sowie auslesbare Platinen-Seriennummer oder Platinenkennung werden zur Zuordnung dokumentiert und abgeglichen. Abweichungen werden vermerkt.
Bei Online-Verkäufen werden zusätzlich detaillierte Bilder des angebotenen Geräts zur Verfügung gestellt. Eine lückenlose fotografische Dokumentation aller Komponenten und Arbeitsschritte wird nicht zugesagt. Dokumentation unterstützt die Prüfung von Beanstandungen, ändert aber nicht die gesetzlichen Beweislastregeln. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
11. Nicht abgeholte Geräte
Nach schriftlicher Abhol- und Zahlungsaufforderung soll das Gerät innerhalb von drei Monaten abgeholt oder der Rückversand vereinbart werden. Nach Ablauf dieser Frist können bei wirksam vereinbarter Lagerkostenregelung und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen je angefangener Woche 1,50 Euro pro Controller beziehungsweise 5 Euro pro Konsole anfallen. Der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind, bleibt möglich.
Die Pauschale berücksichtigt den zusätzlichen Lagerbedarf; eigene Arbeitszeit für Mahnungen wird nicht pauschal zusätzlich berechnet. Bleiben auch innerhalb weiterer drei Monate Rückmeldung und Abholung aus, werden dadurch weder Eigentum übertragen noch eine automatische Verkaufs- oder Entsorgungsbefugnis begründet. Eine Verwertung kommt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach erforderlicher Ankündigung in Betracht. Ein Überschuss nach Abzug berechtigter Forderungen und zulässiger Kosten wird ausgezahlt. Entsorgung erfolgt nur mit Zustimmung oder auf sonstiger zulässiger Grundlage.
12. Widerrufsrecht und Haftung
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Belehrungen für Waren und Dienstleistungen sowie das Musterformular stehen separat unter Widerrufsrecht zur Verfügung. Ein vorzeitiger Reparaturbeginn setzt das erforderliche ausdrückliche Verlangen und die gesonderte Kenntnisbestätigung voraus; die bloße Einsendung genügt dafür nicht.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese AGB nicht pauschal ausgeschlossen. Nicht beauftragte Arbeiten, normale Abnutzung und eigenständig verursachte Schäden sind von einem Mangel der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterscheiden.